Start
Kontakt
Impressum
AGB
HIS Immobilien
HIS Ihre Finanzierung
HIS Sie möchten verkaufen
HIS Service
HIS Wonen in Duitsland
HIS Service
Login
Passwort

Info
Immobilienlexikon von A bis Z


HIS News
Downloads
Für Käufer
Für Tippgeber
Für Verkäufer
Kooperationen
Links
Referenzen
Wir über uns
Service » HIS News
Mehrwert durch den Energieausweis!

Mehrwert durch Energieausweis!

Der Gesetzgeber gibt es vor und HIS Immobilien setzt neuen Standard in der Objektpräsentation!


HIS wird in Zukunft für alle Neuvermietungen oder Verkauf den Energieausweis mit in die Vermarktung einbinden! Dieser Mehrwert, einem zukünftigen Mieter/Käufer ein Energiegutachten vorzulegen, unterstützt die Entscheidung ob gemietet beziehungsweise gekauft wird.



Bei allen Besichtigungen wird schon jetzt die Immobilie mit ihren allen Stärken und Schwächen durch HIS vorgestellt. Zukünftig bekommen Interessenten zusätzlich noch detailliertere Einblicke in den energetischen Zustand aller Objekte. Wird eine Immobilie vermietet weiß der Mieter in welchen Zustand die Immobilie ist und kann sich darauf einstellen (monatliche Nebenkosten). Nach einem Kauf kann nun der neue Besitzer, in Zusammenarbeit mit dem Energieberater, zielgerichtete und wirtschaftliche Maßnahmen rund ums Gebäude vornehmen.



Diese Präsentation unterstützt die Qualität und den Erfolg jeder Vermarktung!



Hier einige Grundsätze

- Pflicht zur Vorlage bei Neuvermietung oder Verkauf

(Ausnahme: denkmalgeschützte Gebäude)

- gleiches Formular für Neubau und Bestand

- Neubau: Energieausweis grundsätzlich auf Basis des Energiebedarfs

- Bestand: Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

- 10 Jahre Gültigkeit

- Anhang mit Modernisierungsempfehlungen


Energieeinsparungsgesetz (EnEG)

§5 Definition Wirtschaftlichkeit

Anforderung gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden.


§5a Energieausweise

Die Bundesregierung wird ermächtigt in einer Verordnung (hier: EnEV) Vorgaben zu Inhalten und Verwendung von Energieausweisen zu erlassen.


§8 Bußgeldvorschriften

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen bezüglich des Energieausweises verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000,00 €uro geahndet werden.


Mehr Infos finden Sie hier!

upload/aktuelles/mi_Bild Energeipass.jpg - Mehrwert durch den Energieausweis!
upload/aktuelles/kl_Stufen des Energiebedarfs.JPG
upload/aktuelles/kl_Waermeverlust eines Hauses.JPG
upload/aktuelles/kl_Energeiausweis fuer Gebaede.JPG

Hagsche Strasse 47
47533 Kleve
Fon: 0049 (0) 28 21 / 97 21 70
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 9:00-13:00 Uhr + 14:00-18:00 Uhr
und nach Vereinbarung